Gefahrgut

Wir bitten unsere Fluggäste, das Verbot der Mitführung der unten aufgeführten Materialien und Substanzen zu beachten. Diese könnten schwere Schäden an Ihrer eigenen Gesundheit und Sicherheit sowie an der Gesundheit und Sicherheit anderer Fluggäste verursachen.

Zu den verbotenen Materialien und Substanzen gehören:

  • Jegliche Sprengstoffe oder hochentzündliche Stoffe, welche die Gesundheit der Fluggäste und der Besatzung oder die allgemeine Sicherheit des Flugzeugs oder der an Bord mitgenommenen persönlichen Gegenstände gefährden könnten. Einige Beispiele für Gegenstände dieser Kategorie sind: jede Art von Munition oder relevante Mechanismen, Gase und Gasbehälter, leicht entflammbare Flüssigbrennstoffe, jede Art von Feuerwerk, Farbbehälter und Farbmateriale, Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70%, Aceton, usw.
  • Jegliche chemische oder toxische Substanzen, wie: Säuren und Basen, Ätz -oder Bleichmittel, Abwehr -oder Betäubungssprays, radioaktive Materialien, Gifte.
  • Infektiöse oder gefährliche biologische Materialien, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren. 

Für halbfeste und flüssige Lebensmittel, insbesondere Olivenöl, ist es erforderlich, diese in geeigneten Holzbehältern mit absorbierendem Schutzmaterial zu verpacken, um ein Auslaufen zu verhindern, das potenziell das Eigentum Dritter beschädigen könnte. Wenn Sie Lebensmittel mit sich führen, beachten Sie bitte die geltenden Einschränkungen für die Einfuhr von Lebensmitteln in bestimmten Ländern.

Falls Sie Flaschenweine im Gepäckraum mitführen möchten, müssen Sie für jede Flasche spezielle Weinbehälter, wie Weinschläuche aus Luftpolsterfolie, erwerben. Diese Behälter bieten umfassenden Schutz und eine luftdichte Versiegelung.

Wenn Sie Flaschenweine in einer speziellen Verpackung transportieren möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten:
a) Sie können die Flaschen in eine Holzkiste legen, die saugfähiges Material wie Holzspäne oder Stofftücher enthält.
b) Sie können die Flaschen in einen Papierbehälter mit einem speziellen Styroporgehäuse verpacken.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Transport von nicht abgefülltem Wein nicht gestattet ist.

Folgende Gegenstände sollten nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, sondern sollten stets im Handgepäck mitgeführt werden: Arzneimittel, Schmuck, Bargeld, Versicherungsscheine, Wertpapiere, Verträge, offizielle Urkunden, Dokumente, Muster und im Allgemeinen alle Wertgegenstände, zerbrechliche Gegenstände sowie elektronische Geräte wie Laptops, Videokameras und Ladegeräte.

Wenn Sie zerbrechliche Gegenstände befördern möchten, werden Sie bei der Gepäckaufgabe gebeten, ein Haftungsbeschränkungsformular (Limited Release Form) zu unterzeichnen, mit dem Sie bestätigen, dass die Beförderung dieser Gegenstände auf Ihr eigenes Risiko erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannte Liste nicht vollständig ist. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung, oder Sie können unseren Kundenservice kontaktieren.

Die folgenden Gegenstände sind nur in die Fahrgastkabine des Flugzeugs erlaubt:

E-Zigaretten

E-Zigaretten, einschließlich E-Zigarren und andere batteriebetriebene Verdampfer für den persönlichen Gebrauch, dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Es ist untersagt, elektronische Zigaretten im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Das Aufladen solcher Geräte und/oder Batterien ist an Bord nicht gestattet, und es liegt in Ihrer Verantwortung, Vorkehrungen zu treffen, um eine unbeabsichtigte Aktivierung zu verhindern.

Ersatzbatterien/lose Batterien

Ersatzbatterien oder lose Batterien, die hauptsächlich als Energiequelle dienen (wie Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien, einschließlich Ladegeräten und Power Banks), müssen separat geschützt verpackt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Dies kann durch Verwendung der Original-Handelsverpackung oder durch Isolierung der Terminals erfolgen, beispielsweise durch Abdecken freiliegender Pole oder durch die Verwendung separater Plastiktüten oder Schutzbeutel für jede Batterie. Ersatzbatterien oder lose Batterien dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden.

Bestimmungen für Lithium-Batterien

Für Reservebatterien oder Batterien, die nicht im Gerät selbst transportiert werden, gelten folgende Regeln:

Passagiere können bis zu 2 Ersatzbatterien außerhalb eines Geräts im Handgepäck befördern, vorausgesetzt, es handelt sich um tragbare elektronische Geräte.
a) Bei Lithium-Ionen-Batterien muss die Nennenergie zwischen 100 und 160 Wattstunden liegen.
b) Der Lithium-Gehalt von Lithium-Metall-Batterien darf zwischen 2 und 8 Gramm liegen. Lithium-Metall-Ersatzbatterien sind nur erlaubt, wenn sie für medizinische PMED-Geräte notwendig sind.

Für Batterien, die innerhalb eines Geräts transportiert werden, wie tragbare elektronische Geräte, einschließlich persönlicher medizinischer Geräte wie Inhalatoren oder Sauerstoff-Konzentratoren, gelten die folgenden Bestimmungen:
a) Bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Nennenergie bis zu 100 Wattstunden betragen.
b) Der Lithium-Gehalt von Lithium-Metall-Batterien darf bis zu 2 Gramm betragen.

Das Wiederaufladen von Batterien an Bord ist nicht gestattet.

Selbstbalancierende Geräte

Franconia Air Service keine selbstbalancierenden Geräte zur Beförderung, weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck.

Smart Bags

Smart Bags mit fest eingebauten Lithium-Batterien sind auf allen Flügen von Franconia Air Service, sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck, nicht gestattet.

Smart Bags mit herausnehmbaren Batterien sind erlaubt, sofern die Batterie entfernt wurde und in der Kabine separat transportiert wird. Die Batterien dürfen bis zu 160 Wattstunden bei Lithium-Ionen-Batterien oder bis zu 8 Gramm bei Lithium-Metall-Batterien haben.

Die folgenden Artikel dürfen nur im Gepäckraum des Flugzeugs transportiert werden:

Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen.

Dazu gehören:

  • Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Jagdgewehre, Schrotflinten usw.)
  • Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
  • Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte)
  • Luftpistolen, Gewehre, Schrotpistolen und Schusswaffen
  • Signalpistolen
  • Startpistolen
  • Spielzeugpistolen aller Art
  • Druckluftwaffen
  • Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen
  • Armbrüste
  • Schleudern
  • Harpunen und Harpunenabschussgeräte
  • Viehtötungsapparate
  • Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
  • Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren

Jeder stumpfe Gegenstand, der Verletzungen hervorrufen kann. 

Dazu gehören:

  • Baseball- und Softball-Schläger
  • Knüppel oder Schlagstöcke, fest oder biegsam, z.B. Polizeiknüppel, Gummiknüppel und Gummistöcke
  • Kricketschläger
  • Golfschläger
  • Hockeyschläger
  • Lacrosse-Schläger
  • Kajak- und Kanupaddel
  • Skateboards
  • Billard-Queues
  • Angelruten
  • Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Knüppel, Rohrstöcke, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts

Gegenstände mit Spitze oder Schneide, die verletzen können. 

Dazu gehören:

  • Äxte und Beile aller Größen
  • Pfeile und Wurfpfeile
  • Kanthaken
  • Harpunen und Speere
  • Eispickel
  • Schlittschuhe
  • Alle Feststell- oder Springmesser (unabhängig von der Klingenlänge)
  • Messer, einschließlich für zeremonielle Zwecke, aus Metall oder anderem hartem Material mit einer Klingenlänge von über 6 cm, die stark genug sind, um als Waffe eingesetzt zu werden
  • Fleischerbeile
  • Handbeile
  • Macheten
  • Rasiermesser und –klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)
  • Schwerter, Degen und Stöcke mit versteckter Schwertklinge
  • Skalpelle
  • Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm
  • Ski- und Wanderstöcke mit Metallspitze
  • Wurfsterne
  • Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Hammer, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen

Die folgenden Artikel dürfen nur im Gepäckraum des Flugzeugs transportiert werden:

Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen.

Dazu gehören:

  • Munition
  • Sprengkapseln
  • Detonatoren und Zünder
  • Sprengstoffe und Explosivkörper
  • Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
  • Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
  • Granaten aller Art
  • Gas und Gastbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff in großen Mengen
  • Feuerwerkskörper, Leuchtraketen aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen)
  • Überallzündhölzer
  • Rauchkanister oder Rauchpatronen
  • Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol
  • Farbe in Sprühdosen
  • Terpentin und Farbverdünner
  • Alkoholische Getränke von mehr als 70% Vol. (140 proof). Zulässig sind allerdings alkoholische Getränke mit Alkoholgehalt zwischen 24 – 70% in Verpackungen bis 5L.
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe

Alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen. 

Dazu gehören:

  • Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
  • Ätzende und bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
  • Abwehr- oder Betäubungssprays – z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas
  • Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
  • Gifte
  • Infektiöse oder biologisch gefährliche Stoffe, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren
  • Spontan entzündliches oder brennbares Material